AGB
1. Anmeldung und Einverständnis
Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Betreten des Waldklettergartens zur Kenntnis nehmen. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular vor Ort oder durch das Setzen des Häkchens bei der Online-Anmeldung bestätigt die verantwortliche Person für sich und alle von ihr angemeldeten Teilnehmer die Akzeptanz dieser AGB. Sofern die Anmeldung durch oder für Minderjährige erfolgt, bestätigt die anmeldende Person mit dem Setzen des Häkchens ausdrücklich, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt und diese die AGB ebenfalls akzeptiert haben. Die verantwortliche Person bestätigt hiermit ausdrücklich, dass alle angemeldeten Teilnehmer die AGB gelesen und akzeptiert haben und übernimmt die Aufsichtspflicht vor Ort, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2. Risiko und Haftung
Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt für alle Teilnehmer auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Bei Verletzungen an oder durch Schraubverbindungen, Stahlseile, Seilrollen, Holzsplitter, Übungsteile, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigungen (z. B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw.) übernimmt der Betreiber keine Haftung. Eine Haftung des Betreibers für Vorsatz bleibt hiervon unberührt.
3. Zugangsvoraussetzungen und Begleitregeln (Standort Soest) Die Anlage ist ab dem 6. Lebensjahr oder einer Mindestkörpergröße von 1,20 m begehbar für Personen, die nicht an Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer darstellen könnten.
Verbindliche Regeln nach Alter und Körpergröße:
- Ab 1,40 m: Kinder können bereits alleine auf allen Parcours klettern.
- 1,30 m bis 1,40 m: Klettern nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet (max. 3 Kinder pro Erwachsener).
- 1,20 m bis 1,30 m (und mind. 6 Jahre): Klettern nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet (max. 1 Kind pro Erwachsener).
- Kinder ab 4 Jahren: Können auf den speziellen Kidsparcours alleine klettern, wobei ein Erwachsener entweder vom Boden aus aktiv begleiten oder als Begleitung mitklettern muss.
Einhaltung und Haftungsausschluss: Teilnehmer und Begleitpersonen sind verpflichtet, die spezifischen Zugangsvoraussetzungen und Begleitregeln der jeweiligen Parcours strikt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Vorgaben (insbesondere der Alters-, Größen- und Begleitbeschränkungen) übernimmt der Betreiber keine Haftung für daraus resultierende Unfälle oder Schäden.
4. Mitgeführte Gegenstände und Kleidung
Es dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr darstellen oder herunterfallen könnten (Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc.). Lange Haare sind sicher zusammenzubinden (Haargummis etc.), um ein Verklemmen an Elementen, Stahlseilen oder Seilrollen zu verhindern.
5. Anweisungen und Ausschluss
Sämtliche Anweisungen des Betreibers sind bindend. Bei Zuwiderhandlung können Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes ausgeschlossen werden. In solchen Fällen übernimmt der Betreiber keine Haftung für verbundene Schäden oder Unfälle. Unfälle und Sachschäden müssen unverzüglich gemeldet werden.
6. Ausrüstung und Zeitlimit
Jeder Teilnehmer muss an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Die ausgeliehene Ausrüstung (Gurt etc.) ist nach Anweisung zu nutzen, nicht übertragbar und darf während der Begehung nicht abgelegt werden. Die Rückgabe muss spätestens 2,5 Stunden nach Aushändigung erfolgen (außer bei Zusatzprogrammen). Bei Zeitüberschreitung ist der Betreiber berechtigt, eine Nachzahlung von 5,– € pro angefangener halber Stunde einzufordern. Die Anlage darf mit der Ausrüstung nicht verlassen werden.
7. Betriebseinstellung und Rücktritt
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus Sicherheitsgründen (Sturm, Gewitter, Starkregen etc.) einzustellen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht. Bei vorzeitigem Abbruch auf eigenen Wunsch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
8. Sicherheit am Parcours
Jede Übung zwischen den Podesten darf nur von maximal einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
An allen Seilrutschen handelt es sich um ein aktives Bremssystem. Der Teilnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich und vorschriftsgemäß zu bremsen, um einen starken Aufprall am Baum oder dem Ankunftspodest zu verhindern. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist hierbei zwingende Pflicht, da die Bremsung manuell erfolgt. Wer nicht oder unsachgemäß bremst, setzt sich einer erheblichen Verletzungsgefahr durch Aufprall oder Seilkontakt aus. Die Nutzung der Seilrutschen ist erst gestattet, wenn sichergestellt ist, dass der Ankunftsbereich komplett frei von Personen ist.
Beim Begehen der Parcours besteht ein allgemeines Risiko für Ausrutschen, Stürze oder Stöße (z. B. durch Kraftverlust oder Fehltritte). Der Betreiber übernimmt keine Haftung für hieraus resultierende Verletzungen oder Sachschäden.
9. Rauch- und Drogenverbot
In der gesamten Anlage besteht Rauchverbot (insbesondere im Gurtzeug). Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind nicht kletterberechtigt.
10. Foto- und Filmmaterial
Gewerbliche Aufnahmen sind verboten. Der Betreiber darf eigene Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken machen. Wer damit nicht einverstanden ist, muss dies im Vorfeld ausdrücklich anzeigen.
11. Gruppenbuchungen
Bei Nichterscheinen angemeldeter Teilnehmer behält sich der Betreiber vor, den Eintrittspreis einzufordern, sofern die Ausfallquote eine Teilnehmer-Toleranzschwelle von 10 % der bestätigten Gruppenstärke übersteigt.
12. Sicherungstechnik
Sicherungskarabiner müssen permanent eingehängt sein. Die Anwendung der Karabinerseilrolle muss exakt nach Anweisung erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel unwirksam sein, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bleibt unberührt.